
Ein Dekanat (früher teilweise auch Dekanei; von lat. decanatus zu decem, "zehn": ursprünglich ein Gebiet von etwa zehn Pfarreien) ist die nach dem Kirchenrecht mögliche Untergliederung eines Bistums. Zu einem Dekanat werden mehrere benachbarte Pfarrgemeinden zusammengeschlossen, mit dem vorrangigen Ziel, die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern.
Dem Dekanat steht der Dechant vor, der durch die Dekanatskonferenz der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Priester, Diakone, Pastoralassistentinnen und -asisstenten) und den Dekanatsrat unterstützt wird.
Die Hauptaufgaben eines Dekanates sind:
• Kontakt mit der Bistumsebene
• Umsetzung diözesaner Planungen
• Spezialisierte pastorale Dienste (Ehevorbereitung, Jugendseelsorge, Erwachsenenbildung, kath. Schule)
• Ökumenische Kontakte
• Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Das Amt des Dechants bekleidet immer ein Priester des Dekanates, üblicherweise einer der Pfarrer der im Dekanat gelegenen Kirchengemeinden. Der Dechant wird vom Dekanatsrat gewählt und damit dem Bischof zur Ernennung vorgeschlagen, der den Dechant dann ernennt. Hauptaufgabe des Dechants ist die Förderung und Koordinierung der gemeinsamen pastoralen Tätigkeit im Dekanat.
(Quelle: Wikipedia)

Als die Kirche begann, sich auszubreiten, als Pfarren entstanden und die Bischöfe bald nicht mehr alle ihre Pfarrer im Blick haben konnten, zogen sie eine Zwischenstufe ein: das Dekanat, das aus mehreren (ungefähr zehn – lateinisch: decem = zehn) Pfarren besteht. Ihm steht der Dechant vor, der vor allem die Aufgabe hat, auf seine Mitbrüder zu schauen.
Das Kirchenrecht listet auf: Der Dechant muss schauen, dass in den Pfarren die Liturgie wie vorgeschrieben gefeiert wird, dass die Priester einen guten Lebenswandel haben und ihren Dienst ordentlich verrichten. Er muss ihnen aber auch beistehen, wenn sie Hilfe brauchen oder krank sind. Und er soll die Seelsorge im Dekanat koordinieren.
Der Bischof ist frei, wen er zum Dechant bestimmt. Es muss aber ein Priester sein, der im Dekanat eine Aufgabe hat. In der Erzdiözese Wien macht die Dekanatsversammlung (alle Priester und Diakone des Dekanats plus Laienvertreter) dem Bischof einen Ernennungsvorschlag, dem er meist folgt, aber an den er nicht gebunden ist.
Englischsprachige - Pfarrkirche Donaustadt
Ungarische - Pfarrkirche Am Tabor
Indonesische - Pfarrkirche Am Tabor
Chinesische - Pfarrkirche St. Johann Nepomuk
Singhalesen- Pfarrkirche St. Johann Nepomuk
Polnische - Kirche St. Brigitta
Swahili sprachl. - Kirche St. Brigitta
Trinitarier Konvent Donaustadt
Barmherzige Brüder Konvent Wien
Missionsschwestern Königin der Apostel Niederlassung im KH der Barmh. Brüder
Sisters of Charity of St. John of God Niederlassung Wien
Säkularinstitut des hl. Franz von Sales Gruppe Wien
Schulschwestern vom III. Orden Niederlassung 'St. Elisabeth'
Kleine Schwestern von Lamm
Kleine Brüder vom Lamm
Über die Telefonseelsorge-Nummer 142 ist in Notfällen rund um die Uhr ein Priester erreichbar. Der neue "Priesternotruf" ergänzt so die seelsorgliche Betreuung der Wiener Bevölkerung
Ein Priester, der Notrufbereitschaft hat, muss an diesem Tag und in der Nacht auch sofort erreichbar sein (die Telefonseelsorge kann nicht auf einen Anrufbeantworter sprechen, in der Hoffnung, dass er nachts abgehört wird). Dies bedeutet, dass die Mailbox am Handy bzw. der Anrufbeantworter im Festnetz nicht eingeschaltet sein darf. Bei Telefonen mit Anruferkennung erscheint die Telefonnummer der Telefonseelsorge 512 52 24 am Display.
Für den Notruf empfiehlt sich ein Handy, da es mehr Mobilität ermöglicht.
Bei Verhinderung am eingetragenen Tag kann man den Dienst tauschen. Für Ersatz ist selbständig zu sorgen. Der Tausch von Diensten ist dem Dechant bis 15 des jeweiligen Monats zu melden. Bei ganz kurzfristigen Änderungen (1-2 Tage vorher) sind die Telefonseelsorge (Tel.: 512 52 24), der Portier in der Wollzeile 2 (Tel.: 51552-0) und der Portier am Stephansplatz 3 (Tel.: 51552-3540) selbständig zu verständigen.
Die wichtigsten Dienste werden Versehgänge sein, sowie das Gebet mit den trauernden Angehörigen. Außerdem können spezielle Situationen auftreten, die einen Priester erforderlich machen.
Der Priesternotruf ist nicht dazu da, den normalen seelsorglichen Bedarf in Spitälern oder Pflegeeinrichtungen abzudecken (dafür gibt es eigene Dienste und Einteilungen).
Für akute Notfälle (Benachrichtigung über die Akutbetreuung Wien bzw. Polizei u.a.) und Katastrophen größeren Ausmaßes gibt es eine eigene Notfallseelsorge, die über ein eigenes System alarmiert wird.

Für den priesterlichen Dienst ist grundsätzlich die Pfarre die erste Ansprechstelle. Durch die geringere Zahl der Priester und die größere Zahl von Aufgaben, ist dies von den Pfarren nicht rund um die Uhr leistbar. Daher sind Vorkehrungen in größeren regionalen Räumen zu treffen. Der Priesternotruf ist eine solche subsidiäre Einrichtung.
Damit der Notruf in Anspruch genommen werden kann, muss er auch bekannt sein. Dies bedeutet, dass jede Pfarre einen Anrufbeantworter haben muss. Und auf den Anrufbeantwortern der Pfarren muss auch der Hinweis auf den Notruf formuliert sein. Eine solche Formulierung könnte lauten: „Wenn sie einen dringenden priesterlichen Dienst, z.B. Versehgang oder Beistand im Todesfall, brauchen, rufen sie bitte unter der Telefonnummer 142 die Telefonseelsorge an. Sollte dort längere Zeit besetzt sein, wenden sie sich bitte an die Tel.Nr. 515520“.
Der Priesternotruf ist in Zusammenarbeit mit der Telefonseelsorge konzipiert. Die Telefonseelsorge gibt es seit 1967 in Wien. Bei ihr arbeiten ca. 150 Mitarbeiter/innen ehrenamtlich, um rund um die Uhr für Personen in seelischer Not da zu sein (siehe auch: www.telefonseelsorge.at). Die Mitarbeiter/innen sind geschult und haben eine einjährige begleitende Ausbildung absolviert. Die Telefonseelsorge ist eine ökumenische Einrichtung. Den Bereitschaftsdienst der evangelischen Pfarrer/innen gibt es schon seit vielen Jahren.
Seit einigen Jahren ist die Telefonseelsorge über die kostenlose Notrufnummer 142 erreichbar. Anrufe aus dem Raum Wien werden an die Wiener Telefonseelsorge weitergeleitet; Anrufe aus Niederösterreich an die Telefonseelsorge in St. Pölten. Inzwischen gibt es auch die Telefonseelsorge im Internet (incl. Beratung – s.o.).
Der Dienst der Telefonseelsorge wird immer häufiger in Anspruch genommen. Daher können Gespräche, die geführt werden, auch etwas länger dauern.
Für den Fall der Nichterreichbarkeit ist der Hinweis auf den Anrufbeantwortern in den Pfarren auf die zweite Nummer (51 552-0 – Portier Wollzeile 2) wichtig.


Um einen flächendeckenden Dienst gewährleisten zu können wurde Wien in die vier Regionen aufgeteilt.
Die Dechanten der jeweiligen Dekanate haben für die Region eine Ordnung festgelegt, wie die Dienste eingeteilt werden. Es wurde dabei vor allem die Anzahl der zur Verfügung stehenden Priester pro Dekanat berücksichtigt.
Erfolgt ein Anruf bei der Telefonseelsorge, so wird das Anliegen gefiltert. In vielen Fällen wird die Telefonseelsorge das Anliegen selbst besprechen können; für etliche Fälle wird der Hinweis z.B. auf die Beichtzeiten in St. Stephan reichen.
Wenn die Mitarbeiter der Telefonseelsorge zu dem Ergebnis kommen, dass der Kontakt zu einem Priester erforderlich ist, werden sie die Telefonnummer des/der Anrufers/in und dessen Wohnbezirk erfragen. Danach benachrichtigen sie den Dienst habenden Priester der Region und teilen ihm die Tel. Nr. mit. Bei Telefonen mit Anruferkennung erscheint die Telefonnummer der Telefonseelsorge 512 52 24 am Display. Der Priester nimmt dann Kontakt mit dem/der betreffenden Anrufer/in auf.
Eine direkte Weiterleitung des Anrufs ist bei der Passivnummer 142 nur mit hohem technischem und finanziellem Aufwand möglich und daher nicht praktikabel. Die Bekanntgabe der Telefonnummern der Priester an den/die Anrufer/in wurde von den Dechanten abgelehnt (es ist bei persönlicher Bereitschaft möglich – s. Meldungen in den Koordinierungsstellen).
Diese Kontaktaufnahme sollte sofort nach der Benachrichtigung erfolgen, da es sich dann um ein dringendes Anliegen handelt. Im diesem Telefonat können dann Einzelheiten (Adresse, ev. Wartezeit bis zum Eintreffen usw.) vereinbart werden.
Der sofortige Rückruf beruhigt zumindest den/die Anrufer/in, die sich in ausgesprochen schwierigen Situationen befinden. Er gibt aber auch die Gewissheit, dass das Anliegen seitens der Kirche ernst genommen wird.
Wenn ein Priester nicht erreichbar ist, so wird die Telefonseelsorge den Priester aus der Nachbarregion als Ersatz benachrichtigen.


Am Tag der Notrufbereitschaft soll es keine vorher geplanten Sitzungen, Besprechungen oder sonstige Termine geben, die die Anwesenheit des Priesters erfordern. Bei Gesprächen, die sich im Laufe des Tages ergeben, ist darauf hinzuweisen, dass man Bereitschaftsdienst hat und jederzeit gerufen werden kann.
Es ist sinnvoll, für den Dienst alle notwendigen Dinge für Versehgänge aber auch Texte und Gebete zur Tröstung von Trauernden vorher bereit zu legen. Ebenso sollte Schreibzeug neben dem Telefon bereit liegen, um sich Telefonnummer und Adresse des/der Anrufers/in notieren zu können.
Wenn dieser Tag von anderen Dingen freigehalten werden muss, so ergeben sich andere Möglichkeiten der Betätigung.
Wenn der Priester gerufen wird, ist zu überlegen, wie man zu der angegebenen Adresse kommt. Oftmals fehlt die Ortskenntnis oder es ist zu erwarten, dass die Parkplatzsuche sehr schwierig wird. Daher ist zumindest zur Hinfahrt ein Taxi zu empfehlen. Wer seine Taxikosten abgerechnet haben möchte, kann die Quittungen im Vikariatssekretariat (Vikariat Wien-Stadt, Wollzeile 2 1010 Wien) einreichen. Sie werden erstattet, wenn bei der Telefonseelsorge der entsprechende Vermerk einer Weiterleitung eines Anrufs gemacht wurde.
Bei einem Besuch dürfen keine Versprechen abgegeben werden, die einen anderen Priester oder eine Pfarre binden. Man kann nur das versprechen, was man persönlich auch einlösen kann.
Von einem Kontakt in einer Notsituation kann sehr viel Trost, Vertrauen und Zutrauen ausgehen. Dies kann dazu führen, dass der Priester z.B. gebeten wird, auch das Begräbnis und die Seelenmesse für den/die Verstorbene/n zu halten. In diesen Fällen ist nach eigenem persönlichem Ermessen zu entscheiden. Die Wahrung der diözesanen Regeln (Kontakt mit der zuständigen Pfarre) ist zu beachten.

Bei Verhinderung am eingetragenen Tag kann man den Dienst tauschen. Für Ersatz ist selbständig zu sorgen. Der Tausch von Diensten ist dem Dechant bis 15 des jeweiligen Monats zu melden. Bei ganz kurzfristigen Änderungen (1-2 Tage vorher) sind die Telefonseelsorge (Tel.: 512 52 24), der Portier in der Wollzeile 2 (Tel.: 51552-0) und der Portier am Stephansplatz 3 (Tel.: 51552-3540) selbständig zu verständigen.